Bauchstraffung
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Diese Antwort wurde entfernt. 19.4.2012, 12:46
dasfr... | 19.4.2012, 14:28 | ||
hallo Bienchen- ich habe zwar (noch) keine Erfahrung mit Bauchstraffung aber mit Auseinandersetzungen mit Krankenkassen. Ich würde mich nicht unbedingt darauf versteifen, dass du die Straffung bezahlt bekommst aber Beweise von früher sehe ich nicht als HIndernis dafür an. Wichig ist, dass du deutlich machst, wie dich deine überschüssige Haut derzeit belastet. körperlich (z.B. durch Wundreibung der Hautfalten-Gefahr von offenen Wunden) und auch in psychischer Hinsicht ( erhöhtes Schamgefühl, nicht an gesellschaftlichen, auch sportl. oder anderen gesundheitsfördernden Massnahmen wie z.B. Schwimmen!!! teilnehmen zu können) belastet. Die KK müssen eine Kostenersparnis darin sehen, dir die Behandlung zu ermöglichen. Weiterführend Kosten, die durch Nichtbehandlung entstehen könnten, sollen ja vermieden werden. ich persönlich finde die Gefahr schon recht gross, in eine Depression zu kommen oder eben auch körperliche Beeinträchtigungen wie offene Wunden etc. Also ich sehe da genug Behandlungsbedarf bzw. ich kann mir gut vorstellen, wohin eine versäumte OP führen könnte (was ich dir natürlich so oder so nicht wünsche!!!) ich wünsche dir jedenfalls viel Glück und Kraft und du kannst wirklich stolz auf dich sein, dass du so enorm viel abgenommen hast. Chapeau! |
Insig... | 19.4.2012, 18:20 | ||
Hallo Bienchen, ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Wenn du einen guten Hausarzt hast, dann solltest du dich mit ihm zusammensetzen und ggf Atteste anfertigen lassen. Auch eine Stellungsnahme des Arztes zum verlorenen Gewicht und die damit verbundenen gesundheitlichen Verbesserungen, ebenfalls sollte er den Zustand er Haut dokumentieren und wenn er es macht, entsprechend eine Empfehlung aussprechen. Vielleicht kannst du ja mal im Internet recherchieren, was "Übergewicht" (im Fachjargon Adipositas) unbehandelt für Kosten durch Folgeerkrankungen verursacht. In erster Instanz lehnen die KK die Kosten ab, dann hilft wirklich nur noch Widerspruch, Widerspruch, Widerspruch... Wie gesagt, was die KK interessiert ist am Ende nur die Kostenersparnis, die die Behandlung bringen würde. Ich würde aber dennoch in den ANtrag mit einfügen, dass du auf "eigene Kosten" das Gewicht reduziert hast und entsprechend die Folgekosten für Krankheiten / AU etc für deine KK gesenkt hast. |
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